Der Mieter/Veranstalter/Kunden/Gäste/Kursteilnehmer haben sich stets rücksichtsvoll und verantwortungsvoll zu verhalten.
Der Vermieter achtet sehr darauf, dass ihr Anwesen gepflegt und in Ordnung gehalten wird und ein sicherer Aufenthalt aller Gäste möglich ist. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Betreten des Hauses auf eigene Gefahr erfolgt. Der Vermieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Allgemeines
Das Gebäude sind Privatgrund. Die Hausordnung gilt im gesamten Gebäude. Das Hausrecht gegenüber Veranstaltungsmietern und Dritten wird durch das vom Vermieter oder von dessen beauftragtem Personal oder durch die Eigentümer selber ausgeübt. Den Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.
Regelungen für den Aufenthalt im Gebäude
In den Räumlichkeiten sowie im gesamten Gebäude hat sich jeder Besucher und jede Besucherin so zu verhalten, dass keine andere Person gefährdet, behindert, geschädigt, bedroht oder belästigt wird.
Rettungswege sind freizuhalten. Die gekennzeichneten Fluchtwege sind im Gefahrenfall zu benutzen.
Es ist nicht gestattet, ohne Erlaubnis der Vermieter im Haus Waren zu verkaufen, veranstaltungsunabhängig zu musizieren, Drucksachen zu verteilen, politisch zu agieren oder Werbeaktionen und Sammlungen durchzuführen.
Es ist untersagt, bauliche Anlagen, sonstige Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben.
Sämtliche Flächen und Räume sind sauber zu halten. Die Sanitärbereiche dürfen nicht zweckentfremdet werden.
Das Rauchen ist im gesamten Gebäude nicht gestattet.
Tiere sind im gesamten Gebäude nicht gestattet.
Müll ist vom Mieter ordnungsgemäß zu entsorgen. Die gemieteten Räumlichkeiten sind (sofern keine anderen Absprachen vorliegen) besenrein und aufgeräumt zu übergeben.
Für Schäden jeglicher Art haftet der Mieter. Weitere Regelungen zur vollständigen Reinigung sind den AGBs zu entnehmen.
Auf den öffentlichen Parkplätzen rund um das Gebäude sind ausreichend Parkmöglichkeiten vorhanden. Zum Gebäude selbst gibt es keine hauseigenen Parkflächen.
Schlüsselübergabe: Das Gebäude verfügt über ein Schlüsselschließsystem und digitales Zugangssystem. An Mieter/Veranstalter übergebene Schlüssel und NFC Keys werden bei Übergaben quittiert. Bei Verlust haftet der Mieter/Veranstalter. Es wird geraten, mit einer privaten Haftpflichtversicherung entsprechend vorzusorgen.
Störungen des Hausfriedens
Erhebliche Verstöße gegen die Hausordnung führen grundsätzlich zu einer Verwarnung und in schwerwiegenden Fällen zu einem sofortigen Hausverbot. Hierzu zählen insbesondere:
Wenn all dies eingehalten wird sind unsere Gäste geschützt und können die schönen Räume voll umfänglich genießen.
Wir wünschen unseren Gästen eine schöne Zeit und eine gelungene Veranstaltung in unserem Multifunktionsraum „Ausblick“.
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