Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
für die Anmietung und die Durchführung von Veranstaltungen
im Multifunktionsraum "Ausblick".
Vermieter im Sinne dieser AGB ist (nachfolgend ‚Vermieter‘ genannt):
Finanzfachgeschäft - Gesellschaft für Finanzberatung mbH,
vertreten durch Tino Retzlaff und Jana Retzlaff, Paul-Löbe-Str. 3, 98693 Ilmenau
Mieter/Veranstalter im Sinne dieser AGB ist (nachfolgend ‚Mieter‘ oder ‚Veranstalter‘ genannt):
– der durch unterzeichneten Raumnutzungsvertrag oder Rechnungsstellung spezifizierte Vertragspartner
oder gleichwertig
– eine Person oder Personen die ohne Vertragsunterlagen und/oder monetären Ausgleich ein zweckbestimmtes, ausdrückliches Zugangs- und Veranstaltungsrecht vom Vermieter erhalten haben.
Weisungsbefugt ist der Vermieter oder durch diesen ausdrücklich beauftragte Personen.
Vermieterkontakt für alle schriftlich erforderlichen Meldungen/Absprachen: kontakt@ausblick-ilmenau.de
Wenn hier der Kürze halber von Mieter/Veranstalter gesprochen wird, dann sind damit selbstverständlich auch Mieterin/Veranstalterin gemeint.
Grundsätzliche Regelung für Anmietverhältnisse
Der Mieter/Veranstalter ist in allen Fällen alleiniger verantwortlicher Ansprechpartner im Falle von notwendigen Klärungen (vor, nach und während der Veranstaltung) für den Vermieter und ggf. auch für Anforderungen aus dem öffentlichen Bereich (Ordnungsamt, Polizei, Notarzt, usw.).
Der Mieter/Veranstalter ist weiterhin verantwortlich für die Einhaltung von ggf. aushängenden Sicherheitsvorschriften und für die Gefährdungsvermeidung (z.B. für die Einhaltung der rechtlichen Ruhegebote und auch für den übergebenen Schlüssel und/oder Zugangschip und damit für den Zugang zu den übergebenen Räumlichkeiten.
Andere Gäste sind dieser Sonderstellung des Mieters/des Veranstalters im Sinne dieser Aussage untergeordnet.
Vertragsverhältnis
Ein Angebot unsererseits (Vermieter) gilt 7 Tage nach Zustellung an den Mieter. Nach Ablauf der 7 Tage sind wir nicht mehr an das Angebot gebunden.
Das Vertragsverhältnis kommt mit dem Abschluss des Raumnutzungsvertrages, spätestens kommt das Vertragsverhältnis aber mit der Schlüsselübergabe zustande.
Der Vertrag kommt zwischen dem Vermieter und dem Mieter/Veranstalter (Rechnungsanschrift) zustande.
Die Untervermietung oder sonstige Überlassung der Räume und Flächen vom Mieter/Veranstalter an Dritte bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Sie sind ohne diese Bestätigung nicht gestattet.
Sofern bei der vom Mieter/Veranstalter beabsichtigten Veranstaltung besondere Gefahren eintreten können oder das Risiko hoher Schäden bestehen kann, muss dies dem Vermieter spätestens bei Vertragsabschluss mitgeteilt werden. Diese Pflicht zur Mitteilung gilt auch, wenn die Leistungserbringung und/oder die Veranstaltung des Mieters/Veranstalters aufgrund ihres Inhaltes oder Charakters (z.B. politisch, religiös, öffentlichkeitswirksam, etc.) geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder die Belange unseres Hauses zu beeinträchtigen oder zu gefährden.
Eine Veranstaltungsbuchung gilt für den Mieter als verbindlich angenommen, wenn er den Raumnutzungsvertrag unterschrieben hat und die unterschriebene Version beim Vermieter eingegangen ist.
Eine Veranstaltungsbuchung gilt für den Vermieter bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung als Reservierung, von der der Vermieter ohne Begründung und zu jedem Zeitpunkt bis zur Rechnungsbegleichung (Geldeingang Vermieterkonto) zurücktreten kann. Erst mit der vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags durch den Mieter/Veranstalter wird für den Vermieter aus der Reservierung eine verbindliche Buchung
Pflichten des Mieters/Veranstalters
Besondere Gefahrenabwendung:
Das Entzünden von offenem Feuer, Dekorationen mit Tischfeuerwerken, Feuerwerken, Wunderkerzen und anderen brennbaren Gegenständen ist ausdrücklich nicht gestattet.
Wenn Mieter oder Veranstalter Räume selber für Ihre Feier/Veranstaltung ausstatten (z.B. schmücken), dann dürfen nur schwer entflammbare Gegenstände/Materialien verwendet werden und diese müssen sicher eingebracht/angebracht werden.
Darauf hat der Mieter/Veranstalter ausdrücklich zu achten und er hat die Verantwortung und Haftung dafür zu übernehmen (Feuer, Unfälle, Verletzungen, ...). Der Vermieter übernimmt ausdrücklich nur die Haftung für vermietete Räume/Gegenstände, die zum Vermietgegenstand gehören.
Feuerwerke im Freien (um das Haus herum) können ggf. bei Vorlage einer behördlichen Genehmigung vom Vermieter erlaubt werden. Bei einer Erlaubnis trägt der Mieter/Veranstalter das volle Risiko der Durchführung des Feuerwerks. Dies gilt für Personen- sowie für Sachschäden im und um das Haus herum (auch außerhalb des Grundstückes des Vermieters sofern dies vom Feuerwerk beeinträchtigt oder beschädigt wird). Der Mieter/Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Rückstände auf dem Gelände des Vermieters und auch außerhalb des Geländes beseitigt werden. Für Folgen einer Nichtbeachtung der Rückstandsfreiheit haftet er vollständig.
Der Mieter/Veranstalter versichert, dass er/sie nicht im Auftrag eines anderen Veranstalters handelt.
Mieter/Veranstalter hat für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung Sorge zu tragen. Der Mieter/Veranstalter trägt das gesamte Risiko der Veranstaltung einschließlich der Vor- und Nachbereitung. Er/sie ist für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften und behördlichen Auflagen verantwortlich. Der Mieter/Veranstalter haftet in diesem Sinne gegenüber dem Vermieter für alle seine Gäste/Besucher vollständig mit.
Der Mieter/Veranstalter beachtet die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz und übernimmt die Haftung für deren Einhaltung. Sofern für die vereinbarte Veranstaltung eine behördliche Genehmigung erforderlich ist, hat der Mieter/Veranstalter diese den Vermietern auf Verlangen rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn nachzuweisen.
Die Anmeldung und Gebührenzahlung bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist Angelegenheit des Mieters/Veranstalters. Auf Verlangen der Vermieter hat der Mieter/Veranstalter den Nachweis der Entrichtung der GEMA-Gebühren zu erbringen.
Der Mieter/Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass die für die angemieteten Räume zugelassene gleichzeitige Personenzahl von 24 Teilnehmern nicht überschritten wird. Bei Überschreitung haftet der Mieter für alle daraus entstehenden Schäden.
Der Mieter/Veranstalter verpflichtet sich zu einer Abnahme der Räume und der Ausstattung nach der Veranstaltung mit dem Vermieter oder einer vom Vermieter autorisierten Person. Diese Abnahme muss zeitnah und persönlich erfolgen und ist durch eine Terminvereinbarung zwischen Mieter/Veranstalter und dem Vermieter abzustimmen und durchzuführen.
Der Mieter/Veranstalter ist verpflichtet, eine ggf. vereinbarte Kaution spätestens vor Veranstaltungsbeginn beim Vermieter zu hinterlegen.
Diese ist gleichzeitig mit der Raummiete, spätestens aber mit der Schlüsselübergabe fällig und wird bei mängelfreier Rückgabe innerhalb von 5 Werktagen zurückerstattet.
Haftung
Haftung des Mieters/Veranstalters
Der Mieter/Veranstalter haftet für alle Personen- oder Sachschäden, die er/sie oder ihre Mitarbeiter/-innen oder sonstige Vertragspartner/-innen sowie Teilnehmende an der Veranstaltung verursachen.
Insbesondere haftet der Mieter/Veranstalter für Schäden an Einrichtungsgegenständen und technischer Ausstattung der Mieträume, die durch fahrlässigen bzw. unsachgemäßen Umgang entstanden sind.
Der Vermieter behält sich vor, bis 5 Tage nach der Veranstaltung Schäden zu beanstanden, sofern zwischenzeitlich keine andere Veranstaltung in den gleichen Räumen stattgefunden hat.
Wenn Schäden entstanden sind, für die der Mieter/Veranstalter nach dem hier gesagten haftet, dann werden diese vom Vermieter benannt und bewertet (ggf. durch Expertise von sachverständigen Personen) und dem Mieter/Veranstalter mit der Schlussrechnung (oder bei Bewertungsverzug mit einer manuellen Rechnung nach der Schlussrechnung) abgerechnet. Der Mieter/Veranstalter verpflichtet sich, diese Rechnung unter Einhaltung der Zahlungsfrist auszugleichen.
Haftung des Vermieters
Der Vermieter stellen dem Mieter/Veranstalter den Multifunktionsraum zum vereinbarten Zeitpunkt in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollten offensichtliche Mängel vorliegen, so werden diese vom Vermieter unverzüglich nach Kenntnis beseitigt.
Der Vermieter haftet auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Vermieter haftet nicht für von dem Mieter/Veranstalter eingebrachten Gegenstände (Wertsachen, Garderobe, Geschirr, technische Geräte usw.).
Der Mieter/Veranstalter stellt dem Vermieter gegenüber Dritten von der Haftung für wie oben beschriebene Schäden, frei.
der Multifunktionsraum, Nebenräume, Zugänge, und Fluchtwege und deren besondere Gegebenheiten (Unebenheiten, Durchgangshöhen, Raumhöhen usw.) stellen keine relevante
Grundlage für Beschwerden oder Haftungen des Vermieters dar. Dieses gilt als vom Mieter/Veranstalter ausdrücklich so akzeptiert.
Kündigung/Stornierung
Stornierungsbedingungen
Stornogebühren:
Für den Fall der Kündigung des Vertrags seitens des Mieters/der Mieterin vor Veranstaltungsbeginn hat der Vermieter einen Anspruch auf folgende Vergütung (bezogen auf die Gesamtsumme der vertraglich vereinbarten Vergütung unter Berücksichtigung des Datums des Vertragsabschlusses (das Datum des Raumnutzungsvetrages)
- Stornierung bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 25 % der Vertragssumme werden fällig
- Stornierung bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Vertragssumme werden fällig
- Stornierung bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn: 75% der Vertragssumme werden fällig
- danach (weniger als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn): 90% der Vertragssumme werden fällig.
*Vertragssumme ist immer die Bruttosumme
Bei Stornierungen aufgrund besonderer und unvorhersehbarer, unabwendbarer und schwerwiegender Ereignisse kann im Ausnahmefall eine abweichende Regelung zu den o.g. Stornogebühren getroffen werden. Hierzu ist der Vermieter jedoch keinesfalls verpflichtet, der Mieter hat keinen Anspruch auf eine Sonderlösung.
Höhere Gewalt
Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich der betroffene Vertragspartner in Verzug befindet. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
Außerordentliche Kündigung
Der Vermieter ist berechtigt, den Nutzungsvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos zu kündigen.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Mieter/Veranstalter die vertraglichen Verpflichtungen in erheblicher Weise verletzt und/oder wenn eine andere als die vereinbarte Veranstaltung durchgeführt wird oder zu befürchten ist. Dies außerordentliche Kündigung enthebt den Mieter aber nicht von seiner ggf. noch offenen Zahlungsverpflichtung, die als Stornierung im Rahmen der Stornierungsbedingungen aus dieser AGB behandelt wird.
Reinigung/Müllbeseitigung
Die Räume sind nach der Anmietung vom Mieter/Veranstalter aufgeräumt und besenrein zurück zu geben.
Sollte eine Nachreinigung durch den Vermieter notwendig sein, werden wir den dafür anfallenden Aufwand in Rechnung stellen. Hierfür berechnen wir eine Gebühr von 35,00 € pro Stunde. (netto)
Der Mieter/Veranstalter hat den angefallenen Müll selbst mitzunehmen und zu entsorgen, da der Vermieter diesbezüglich keine Kapazitäten vorhält. Nur nach Abstimmung mit dem Vermieter können ggf. Kleinstmengen Müll vor Ort gegen einen Aufpreis belassen werden.
Widerrufsbelehrung
Sie (Mieter/Veranstalter) haben als Verbraucher das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag (sofern er nicht in unseren Geschäftsräumen geschlossen wurde) zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses (Raumnutzungsvertrag). Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Der Widerruf ist zu richten an: Finanzfachgeschäft GmbH, Paul-Löbe-Str. 3, 98693 Ilmenau, E-Mail: kontakt@ausblick-ilmenau.de
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, erstatten wir Ihnen alle Zahlungen die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir die von Ihnen anzugebende Bankverbindung.
In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie (ohne bisherigen Verzicht auf das Widerrufsrecht) ausdrücklich verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung nur verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Erlöschen des Widerrufsrechts
Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
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